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Grundeigentümer blitzen mit Beschwerde bei der VBK ab

Betreffend Natur- und Landschaftsschutz sind Anrainer gemäss Gericht nicht beschwerdeberechtigt. Die LGU hingegen bekam recht.
David Sele
Liechtenstein
Anwalt Hugo Sele ist der Kopf der beschwerdeführenden Grundeigentümer.
Die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK) hat am 23. April zwei Entscheidungen bezüglich Langlaufzentrum Steg gefällt.

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