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Krieg in der Ukraine

Liechtenstein weitet Handelssanktionen gegen Russland aus

Die Regierung hat am 29. Oktober den Nachvollzug der restlichen Teile des 14. Sanktionspakets der EU gegen Russland beschlossen.
INIGO, TAPIAS
Eine der wesentlichen Massnahmen: Künftig darf russisches Flüssigerdgas nicht mehr importiert oder weiterverkauft werden. (Bild: MICHAEL DWYER)

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 24. Juni 2024 ein vierzehntes Massnahmenpaket gegenüber Russland beschlossen. Mit dem autonomen Nachvollzug der verbleibenden Bestimmungen dieses EU-Sanktionspakets übernimmt Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen, die sich gegen die russische Wirtschaft richten. Die Regierung führe damit ihre bisherige Politik konsequent weiter, heisst es in der Medienmitteilung.

Zu den zentralen Elementen des neuen Pakets gehören gemäss Regierungsmitteilung:

  • Import- und Weiterverkaufsverbote für Flüssigerdgas aus Russland bzw. dessen Weitertransport an Drittstaaten
  • Verbote für Investitionen sowie die Bereitstellung von Waren, Technologie und Dienstleistungen für Energieprojekte in Russland
  • Einfuhrbeschränkungen für Helium aus Russland
  • Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die zur Verbesserung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen
  • eine Ausweitung bestehender Transaktionsverbote für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Krypto-Vermögenswerten mit Sitz ausserhalb der EU
  • ein Verbot für die Benutzung russischer Zahlungssysteme
  • ein Verbot für die Entgegennahme von finanziellen Zuwendungen vom russischen Staat und damit verbundenen Institutionen, für politische Parteien, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und Medienunternehmen
  • Listung von 61 weiteren Organisationen und 17 Schiffen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands beim Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen. Darin enthalten sind auch Unternehmen aus Drittstaaten, die aktiv an der Umgehung von EU-Warensanktionen für doppelt verwendbare Güter beteiligt sind.

Weitere wichtige Elemente seien stärkere Auflagen in Bezug auf die Einhaltung von EU-Sanktionen durch Tochtergesellschaften in Drittstaaten; eine Verschärfung der Vorschriften in Bezug auf die Weitergabe bestimmter Rechte des geistigen Eigentums; eine Ausweitung des bestehenden Flugverbots für russische Flugzeuge; sowie ein Verbot für den Erwerb bestimmter ukrainischer Kulturgüter.

Schliesslich wurde Liechtenstein neu in die Liste der Partnerstaaten aufgenommen, welche die EU-Sanktionen betreffend Eisen- und Stahleinfuhren aus Russland sowie eine Reihe weiterer Einfuhrkontrollmassnahmen gleichwertig zur EU umsetzen. (ikr)

 
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